Nein. Es ist nicht zwingend notwendig, dass eine Person bei der Abholung oder Zustellung vor Ort ist.
Lösung: Sie können bei der der Abholung nicht vor Ort sein
Sie können eine Abholerlaubnis erteilen, die es dem Fahrer ermöglicht, Ihre Ware abzuholen, ohne dass der Versender vor Ort sein muss.
Laden Sie dafür das "Formular Abholerlaubnis" herunter und positionieren Sie es ausgefüllt und unterschrieben neben Ihre Klingel. So kann der Fahrer das Formular sehen und die Ware eigenständig einladen. Wichtig ist natürlich, dass Sie die Ware fertig verpackt und "frei Borsteinkante" am beschriebenen Abholort positioniert haben. Dies bedeutet, dass die Ware außerhalb des Gebäudes abholbereit steht, weil der Fahrer aus versicherungstechnischen Gründen kein Gebäude betreten darf.
Lösung: Sie können bei der Zustellung nicht vor Ort sein
Sie können eine Abstellerlaubnis erteilen, die es dem Fahrer ermöglicht, Ihre Ware an einem gewünschten Ort "frei Borsteinkante" (also außerhalb des Gebäudes) abzustellen, ohne dass der Empfänger vor Ort sein muss.
Laden Sie dafür das "Formular Abstellerlaubnis" herunter und schicken Sie es direkt an uns, zusammen mit Ihrer Auftragsnummer an die info@cargointernational.de. Wir leiten das Formular an den zuständigen Versandpartner weiter und geben Ihnen Rückmeldung. Drucken Sie die Abstellerlaubnis anschließend aus und positionieren Sie diese direkt neben der Klingel, sodass auch der Fahrer sie sehen kann. Sowohl der Versender, als auch der Empfänger können eine Abstellerlaubnis erteilen.
Aktualisiert am: 10/04/2026