Wie wird die Höhe meiner Schadensrückzahlung berechnet?
1. Gesetzliche Haftung nach HGB (ohne Transportversicherung)
Für nationale Transporte in Deutschland gilt das Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere §§ 425 ff.
Wichtiger Grundsatz
Der Frachtführer (z. B. Spedition oder Paketdienst) haftet nicht nach dem Warenwert, sondern nach dem Gewicht der Sendung.
Haftungsgrenze
Die gesetzliche Haftung ist begrenzt auf:
8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht
Sonderziehungsrechte (SZR) sind eine internationale Recheneinheit.
Der Umrechnungskurs liegt in der Praxis meist bei ca. 1,20–1,30 € pro SZR.
Beispiel 1: Hochwertige, leichte Ware
- Warenwert: 10.000 €
- Gewicht: 100 kg
Berechnung:
- 100 kg × 8,33 SZR = 833 SZR
- 833 SZR × ca. 1,25 € = ca. 1.040 €
Erstattung für den Kunden: ca. 1.040 €
Der restliche Schaden bleibt beim Versender bzw. Eigentümer der Ware.
Wichtig zu wissen
- Der Rechnungswert oder Verkaufspreis ist rechtlich nicht entscheidend
- Auch bei Totalschaden gilt die Haftungsgrenze
- Die Haftung ist gesetzlich vorgegeben und nicht verhandelbar
2. Mit Transportversicherung (Warenversicherung)
Eine Transportversicherung ist eine zusätzliche Versicherung, die ausdrücklich den Warenwert absichert.
Was wird ersetzt?
- Der tatsächliche Warenwert laut Rechnung
- Je nach Vertrag auch Fracht-, Zoll- oder Nebenkosten
Beispiel 2: Gleiche Sendung mit Transportversicherung
- Warenwert: 10.000 €
- Schaden: Totalschaden
Erstattung für den Kunden: 10.000 €
Die Transportversicherung zahlt den Schaden vollständig und holt sich den gesetzlich haftenden Teil ggf. beim Frachtführer zurück.
Aktualisiert am: 12/12/2025
Danke!
