Artikel über: Abholung & Zustellung

Wer ist für Be- und Endladung verantwortlich?

Grundsätzlich wird die Be- und Entladung durch den jeweiligen Versanddienstleister bzw. den Fahrer übernommen. Dies erfolgt üblicherweise mit Hubwagen und Hebebühne, sofern die Sendung den standardmäßigen Maximalmaßen und Gewichten entspricht.


Standardmaße – Be- und Entladung inklusive


  • Europalette:

Be- und Entladung durch den Fahrer möglich bis maximal

120 × 80 × 230 cm und 1.000 kg pro Packstück


  • Einwegpalette:

Be- und Entladung durch den Fahrer möglich bis maximal

240 × 120 × 230 cm und 1.000 kg pro Packstück


Übergrößen – Be- und Entladung durch den Auftraggeber


Werden nur eines dieser Maße oder das maximale Gewicht überschritten, kann der Fahrer die Sendung nicht mehr eigenständig mit Hubwagen und Hebebühne verladen. In diesem Fall ist der Auftraggeber für geeignete Be- und Entladehilfen vor Ort verantwortlich (z. B. Gabelstapler, Kran oder entsprechend geschultes Personal).


Bitte beachten Sie:

Die Verantwortung für die Bereitstellung von Be- und Entladehilfen liegt in diesen Fällen vollständig beim Absender bzw. Empfänger. Entsprechende Hinweise werden Ihnen während des Buchungsprozesses transparent angezeigt, damit es vor Ort nicht zu Verzögerungen oder Mehrkosten kommt.

Aktualisiert am: 17/12/2025

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