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# Wie wird die Höhe meiner Schadensrückzahlung berechnet?

## ${color}[#000000](1. Gesetzliche Haftung nach HGB (ohne Transportversicherung))
Für nationale Transporte in Deutschland gilt das Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere §§ 425 ff.

### Wichtiger Grundsatz
Der Frachtführer (z. B. Spedition oder Paketdienst) haftet **nicht nach dem Warenwert**, sondern **nach dem Gewicht der Sendung**.

### Haftungsgrenze
Die gesetzliche Haftung ist begrenzt auf:
**8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht**
Sonderziehungsrechte (SZR) sind eine internationale Recheneinheit.
Der Umrechnungskurs liegt in der Praxis meist bei ca. **1,20–1,30 € pro SZR**.

### Beispiel 1: Hochwertige, leichte Ware
* Warenwert: 10.000 €
* Gewicht: 100 kg
Berechnung:
* 100 kg × 8,33 SZR = 833 SZR
* 833 SZR × ca. 1,25 € = ca. 1.040 €

**Erstattung für den Kunden: ca. 1.040 €**
Der restliche Schaden bleibt beim Versender bzw. Eigentümer der Ware.

### Wichtig zu wissen
* Der Rechnungswert oder Verkaufspreis ist rechtlich nicht entscheidend
* Auch bei Totalschaden gilt die Haftungsgrenze
* Die Haftung ist gesetzlich vorgegeben und nicht verhandelbar


## ${color}[#000000](2. Mit Transportversicherung (Warenversicherung))
Eine Transportversicherung ist eine **zusätzliche Versicherung**, die ausdrücklich den Warenwert absichert.

### Was wird ersetzt?
* Der tatsächliche Warenwert laut Rechnung
* Je nach Vertrag auch Fracht-, Zoll- oder Nebenkosten
### Beispiel 2: Gleiche Sendung mit Transportversicherung
* Warenwert: 10.000 €
* Schaden: Totalschaden

**Erstattung für den Kunden: 10.000 €**
Die Transportversicherung zahlt den Schaden vollständig und holt sich den gesetzlich haftenden Teil ggf. beim Frachtführer zurück.

